Übersicht über den Ablauf eines Beratungsprozesses im Sonderpädagogischen Dienst
Wie kann man den sonderpädagogischen Dienst der Sprachheilschule anfragen?
Zur Anfrage nutzen Sie bitte das Formular „Anfrage sonderpädagogischer Dienst“.
Unabhängig vom vermuteten Förderschwerpunkt senden Sie ihre Anfrage an jenes SBBZ Lernen, in dessen Einzugsgebiet die besuchte Schule liegt. Die Leitung des SBBZ Lernen wertet Ihre Anfrage aus und leitet sie ggf. an unsere Schule weiter.
Wie sieht eine Zusammenarbeit mit unserem Sonderpädagogischen Dienst nach der Antragstellung genau aus?
Sobald wir die Antragstellung vom dafür zuständigen SBBZ Lernen erhalten haben, setzen wir uns mit den Eltern und zuständigen Lehrkräften der allgemeinen Schule in der Regel innerhalb von 2 Wochen in Verbindung. Anschließend werden gemeinsam die verschiedenen Phasen des Beratungsprozesses durchlaufen:
- Auftragsklärung
- Erstgespräch mit Klassenlehrkraft und Eltern
- Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung
- Erhebung der Anamnese
- Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
- Hospitation im Unterricht, …
- Durchführung diagnostischer Verfahren (informell und standardisiert)
- Kooperative Förderplanung
- Einbezug von Lehrkräften, Eltern und ggf. Therapeuten und Experten
- Beratung der Lehrkräfte
- Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen, die von allen Beteiligten durchgeführt werden
- Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote
- Evaluation
- Bilanzierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Effekt und ggf. erneute Planung von Förderangeboten
- Abschluss des Beratungsprozesses, bei Bedarf erfolgt die Einleitung eines Feststellungsverfahrens
- Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der Schülerakte
- Einleitung eines Feststellungsverfahrens: Begleitung und Unterstützung der Eltern und Lehrkräfte bei der Antragstellung