Feststellungsverfahren

Bei einem Feststellungsverfahren gehen wir sowohl vor der Einschulung – im letzten Kindergartenjahr (s. Feststellungsverfahren vorschulische Einrichtungen) – als auch für Schulkinder der Frage nach, ob ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat.

Erfolgt eine Antragstellung während der Schulzeit, muss in der Regel zuvor der Sonderpädagogische Dienst im Rahmen der Beratung und Unterstützung tätig gewesen sein.

Feststellungsverfahren (vorschulische Einrichtungen)

Innerhalb des Feststellungsverfahrens überprüft eine Sonderpädagogin Kinder, die aufgrund von sprachlichen, motorischen und/ oder Wahrnehmungsschwierigkeiten im Kindergarten oder in einer Grundschulförderklasse aufgefallen sind.

Der Antrag zur Anspruchsfeststellung bei Einschulung geht per Mail durch die zuständige Schule an das Staatliche Schulamt

Das Feststellungsverfahren findet im Rahmen einer kooperativen Diagnostik statt. Dazu nehmen wir zu allen beteiligten Personen Kontakt auf (z.B. zu Logopäden, Ergotherapeuten, Ärzten, Erzieherinnen/ Lehrkräften, Kooperationslehrkraft) und lernen das Kind über Beobachtung und Diagnostik kennen.

Daran anschließend erstellt die Sonderpädagogin ein Gutachten. In diesem werden alle Ergebnisse zusammengefasst. Dieses Gutachten erhält das Staatliche Schulamt Freiburg.

Die Mitteilung über die Entscheidung des SSA geht an die Sonderpädagogin, mittels eines Beratungsprotokolls.

Sie informiert die Erziehungsberechtigten über die Entscheidung des Staatlichen Schulamts und berät sie bezüglich der möglichen Bildungsangebote (SBBZ, Inklusion).

Der im Beratungsprotokoll festgehaltene Wunsch der Erziehungsberechtigten sowie ggf. Antrag auf Inklusion geht zurück an das Staatliche Schulamt.

Abschließend erhalten die Erziehungsberechtigten, die Schulen und weitere berührte Stellen einen Bescheid vom SSA.

Bei Inklusionswunsch der Erziehungsberechtigten erfolgt nur ein Bescheid über den Bildungsbedarf. Der Lernortbescheid erfolgt erst nach Beteiligung der Schulen und berührten Stellen.

Übersicht über den Ablauf des Feststellungsverfahrens

  • 1

    1

    Antrag zur Anspruchsfeststellung über zuständige Grundschule ans SSA

  • 2

    2

    kooperative Diagnostik

    Beobachtungen, Tests, Gespräche

  • 3

    3

    Gutachten an das SSA

  • 4

    4

    Beratungsprotokoll mit dem Bildungsanspruch an GutachterIn

  • 5

    5

    Information der Eltern und Beratung bezüglich der möglichen Bildungsangebote

  • 6

    6

    Entscheidung der Eltern ans SSA

  • 7

    7

    Bescheid vom SSA an Eltern und beteiligte Schulen

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