Inklusion   

Hat ein Kind einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (siehe auch Feststellungsverfahren), dann können sich die Eltern für zwei unterschiedliche Wege für ihr Kind entscheiden.

  1. Beschulung in einem SBBZ, in unserem Fall ein SBBZ mit Schwerpunkt Sprache
  2. Beschulung in einem inklusiven Setting

Entscheiden sich die Eltern für ein inklusives Setting, dann besucht das Kind (weiterhin) die allgemeine Schule und bekommt dort Unterstützung durch eine sonderpädagogische Fachkraft.
Den Umfang der sonderpädagogischen Unterstützung bestimmt das Staatliche Schulamt (SSA). Das SSA bestimmt ebenso, welche allgemeine Schule in welchem Schuljahr ein inklusives Angebot bereitstellt. Darauf haben die Eltern keinen Einfluss. Es wird aber angestrebt, dass die Schule wohnortnah ist.

Derzeit werden Kinder mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Sprache an der Hermann-Brommer Schule in Merdingen , an der benachbarten Lortzingschule und an der Adolf-Reichwein Schule in Weingarten inklusiv beschult. Sonderpädagoginnen unserer Schule sind auch an diesen Schulen tätig.

Ihre Aufgabe ist es, die betroffenen Schüler*innen im Klassenverband oder manchmal auch in Einzel- oder Kleingruppenförderung zu unterstützen. Sie bereichern aber auch den Unterricht der gesamten Klasse mit ihrem sonderpädagogischen Knowhow und arbeiten in enger Kooperation mit dem/der Klassenlehrer*in der allgemeinen Schule.

Wenn Sie Fragen zur Inklusion im Einzelnen haben, dann können Sie sich an uns, aber auch an die oben genannten Schulen wenden.

Auch beim Staatlichen Schulamt Freiburg können Sie sich informieren.

Hermann-Brommer Schule Merdingen: http://www.schule-merdingen.de/

Adolf-Reichwein Schule: www.ars.fr.schule-bw.de

Staatliches Schulamt Freiburg: http://schulamt-freiburg.de/

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