03.12.2022 | Advent an der KBS

Adventszeit

bei uns in der Schule soll die Adventszeit eine Zeit sein, in der wir uns treffen …
um gemeinsam zu singen,
um uns am Kerzenschein zu freuen,
um zu basteln,
um zu backen
und um manchmal ganz zur Ruhe zu kommen.
Die wunderschöne Adventsspirale hilft uns dabei.

Auch der Besuch des Nikolaus und seinen Helfern gehört bei uns zur Adventszeit.

22.10.2022 | Kirsten Boie wurde mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis geehrt

Kirsten Boie mit Deutschem Jugendliteraturpreis geehrt

Die Hamburger Schriftstellerin Kirsten Boie erhält die Auszeichnung für ihren zeitgeschichtlichen Roman „Dunkelnacht“. Der Roman beschreibe die Gräuel der „Penzberger Mordnacht“ im April 1945 in knappen Sätzen mit schmerzhafter Präzision, hieß es zur Begründung.

 

10.10.2022 | Lirum Larum Lesefest an der KBS


Lirum Larum Lesefest an der KBS

Am Montag, 10.10. war der Illustrator und Kinderbuchautor Jörg Mühle bei uns an der Schule.

Er hat für die Klassenstufen 3 und 4 aus seinem Buch „Als Papas Haare Ferien machten“ vorgelesen und er hat uns gezeigt, wie das mit dem Zeichnen gemacht wird.

Wir haben auch Bilder von seinem Atelier gesehen.

Er hat  unsere Ideen für ein Monster ganz schnell auf ein Flipchart gezeichnet.

Vielen Dank für Ihren Besuch, Herr Mühle

20.06.2022 | Die KBS in der Badischen Zeitung

Hier der Link zu einem Artikel über unsere Schule in der Badischen Zeitung vom 20.06.22

https://kirsten-boie-schule-freiburg.de/wp-content/uploads/2022/06/22-06-20-Artikel-BZ.jpg

20.04.2022 | Ukrainehilfe der KBS

Hilfe für Menschen in der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt viele unserer Schüler*innen sehr.
In der Schule sprechen wir mit diesen Schüler*innen darüber.
Uns ist es wichtig, dass die Kinder auch das Gefühl bekommen, dass sie etwas tun können.

Deshalb haben sich einige Klassen entschieden, haltbare Lebensmittel zu sammeln.
Diese werden dann über eine zentrale Sammelstelle in Freiburg in die Ukraine geschickt.

Die 4c hat ein Lied für den Frieden komponiert: https://grape-19.webuntis.com/media/organizations/29/79d6de88a39611eca5f46e73783cd275/Frieden_fur_die_Ukraine.m4a

Die 3b hat Postkarten mit Friedensmotiven hergestellt und im Bahnhof verkauft. Den Erlös spenden sie der Landeserstaufnahmestelle für den Einsatz des Spielmobils für geflüchtete Kinder. Eine tolle Aktion, bei der ca. 450 € zusammengekommen sind.
Schauen Sie sich die Bilder und Texte an: https://read.bookcreator.com/xGEjZpkwSTaHrtUI8LP44CJDna73/0q67XO_CRQuBXoBXibY6cw

02.04.2022 | ab 04.04.22 keine Maskenpflicht mehr

Ab Montag, 04.04.22  ändern sich wieder die Corona-Regeln:
– es besteht KEINE Maskenpflicht mehr in der Schule, allerdings muss im Schulbus weiter eine Maske getragen werden
– Schüler*innen und Lehrerinnen dürfen natürlich freiwillig eine Maske tragen
– bis zu den Osterferien finden weiter Pooltests statt
– wenn nach den Osterferien weiter Testpflicht besteht, dann steigen wir wieder auf Schnelltests in der Schule um.
Frisch genesene Kinder nehmen 3 Wochen lang nicht an den Coronatests teil.
Unser Schulfest am 14.05.22 kann ohne Einschränkungen stattfinden, das freut uns sehr.

13.03.2022 | ab 14.03. wieder Pooltests

wir nehmen wieder am Pool-Testverfahren teil. Die Testtage sind Montag und Donnerstag.
Geimpfte Kinder nehmen trotzdem an den Pooltests teil.
Frisch genesene Kinder nehmen 3 Wochen lang nicht an den Pooltests teil.

24.01.2022 | Aktuelle Regeln zur Pooltestung und zur Quarantäne

Zusammenfassung der neu geltenden Quarantäne- und Testregeln (Stand 28.01.22)

  • Ab 31.01.22 müssen wir unsere Schüler*innen dreimal in der Woche mit Antigen-Schnelltests (Nasentest) in der Schule testen.
    Die Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag
  • Vollständig Geimpfte sollten auch teilnehmen
  • Genesene nehmen 3 Wochen nach Genesung nicht am Test teil, danach werden sie auch mitgetestet

Vorgehen bei einem positiven Testergebnis

  • Die Eltern werden des betroffenen Kindes werden durch die Klassenlehrerin oder das Sekretariat sofort informiert  Die Eltern holen ihr Kind zeitnah ab.
    Bei einem Kind, das eigenständig zur Schule kommt und nicht abgeholt werden kann, kann das Kind im Notfall auch mit FFP2 Maske und mit ausdrücklichem Einverständnis der Eltern alleine nach Hause fahren.
  • Das Kind wird bis zur Abholung im Nebenraum mit einer FFP2-Maske isoliert.
  • Die Eltern müssen mit dem Kind einen qualifizierten Test in einem Testzentrum oder beim Kinderarzt durchführen um das Ergebnis zu bestätigen oder zu wiederlegen.
  • Die Klassenlehrerin wird darüber informiert (mit Nachweis falls die Nachtestung negativ war)

Quarantäne:

  • wenn ein Familienmitglied erkrankt ist und das Kind aber keine Symptome hat, kann es mit einem negativen Schnelltestergebnis nach 5 Tagen  wieder in die Schule kommen.
  • ein doppelt geimpftes Kind oder ein frisch genesenes Kind braucht nicht in Quarantäne gehen
  • Wenn ein Kind selbst erkrankt ist, geht die Quarantäne i.d.R. 10 Tage, wenn das Kind aber 2 Tage symptomfrei ist oder schon geimpft war, kann das Kind nach 7 Tagen mit einem qualifizierten Negativtest in einem Testzentrum wieder zur Schule kommen.

24.01.2022 | Aktuelle Regeln zur Pooltestung und zur Quarantäne

Zusammenfassung der momentan geltenden Quarantäne- und Testregeln (Stand 24.01.22)

 Wer nicht am Pooltest teilnimmt:

  • vollständig Geimpfte Schülerinnen und Schüler: keine Teilnahme mehr direkt nach der zweiten Impfung
  • Genesene Schülerinnen und Schüler: 3 Wochen nach der Genesung, danach nehmen sie wieder am Pooltest teil
  • ein ganzer Pool nach einem positiven Poolergebnis: 5 Tage lang keine Teilnehme am Pooltest, in diesen Tagen wird in der Schule schnellgetestet

Nachtestung

  • alle Kinder, die an einem Pool teilgenommen haben, der positiv getestet wurde, gehen danach zur Teststraße um einen PCR-Test zu machen.
  • Kinder, die nicht am Pooltest teilgenommen haben (s.o.), bekommen auch keine Rückmeldung zum Poolergebnis, sie kommen einfach weiter in die Schule und werden dort 5 Tage lang mit den anderen Rückkehrern schnellgetestet. Sie brauchen KEINEN PCR-Test
  • Das gilt auch für Kinder, die genau am Pooltesttag aus anderen Gründen gefehlt haben und deren Klassenpool positiv war (in dem Fall werden die Eltern informiert).

Quarantäne:

  • wenn ein Familienmitglied erkrankt ist und das Kind symptomfrei ist, kann es nach 5 Tagen einen Schnelltest machen (kein PCR-Test nötig). Ist der negativ, kann es nach 5 Tagen wieder in die Schule kommen. Die Klassenlehrerin teilt Ihnen den genauen Tag mit
  • Wenn ein Kind selbst erkrankt ist, geht die Quarantäne in der Regel 10 Tage. Wenn das Kind dann symptomfrei ist, ein „Freitesten“ ist nicht nötig. Es kann einfach wieder in die Schule kommen

08.12.2021 | Möglichkeit der selbstgewählten Quarantäne vor den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, über einen Brief des Kultusministeriums vom 08.12.21 möchte ich Sie hiermit informieren:
Zitat aus dem KM-Brief:
“ Gleichwohl verstehen wir den Wunsch mancher Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder Schüler schriftlich angezeigt.
Die Schule … soll der Schülerin oder dem Schüler …  für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.“

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, dann beantragen Sie die Beurlaubung bitte schriftlich bis zum Montag, 13.12.21 bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Ulrike Luthardt, Rektorin