24.01.2022 | Aktuelle Regeln zur Pooltestung und zur Quarantäne

Zusammenfassung der momentan geltenden Quarantäne- und Testregeln (Stand 24.01.22)

 Wer nicht am Pooltest teilnimmt:

  • vollständig Geimpfte Schülerinnen und Schüler: keine Teilnahme mehr direkt nach der zweiten Impfung
  • Genesene Schülerinnen und Schüler: 3 Wochen nach der Genesung, danach nehmen sie wieder am Pooltest teil
  • ein ganzer Pool nach einem positiven Poolergebnis: 5 Tage lang keine Teilnehme am Pooltest, in diesen Tagen wird in der Schule schnellgetestet

Nachtestung

  • alle Kinder, die an einem Pool teilgenommen haben, der positiv getestet wurde, gehen danach zur Teststraße um einen PCR-Test zu machen.
  • Kinder, die nicht am Pooltest teilgenommen haben (s.o.), bekommen auch keine Rückmeldung zum Poolergebnis, sie kommen einfach weiter in die Schule und werden dort 5 Tage lang mit den anderen Rückkehrern schnellgetestet. Sie brauchen KEINEN PCR-Test
  • Das gilt auch für Kinder, die genau am Pooltesttag aus anderen Gründen gefehlt haben und deren Klassenpool positiv war (in dem Fall werden die Eltern informiert).

Quarantäne:

  • wenn ein Familienmitglied erkrankt ist und das Kind symptomfrei ist, kann es nach 5 Tagen einen Schnelltest machen (kein PCR-Test nötig). Ist der negativ, kann es nach 5 Tagen wieder in die Schule kommen. Die Klassenlehrerin teilt Ihnen den genauen Tag mit
  • Wenn ein Kind selbst erkrankt ist, geht die Quarantäne in der Regel 10 Tage. Wenn das Kind dann symptomfrei ist, ein „Freitesten“ ist nicht nötig. Es kann einfach wieder in die Schule kommen