08.12.2021 | Möglichkeit der selbstgewählten Quarantäne vor den Weihnachtsferien
Liebe Eltern, über einen Brief des Kultusministeriums vom 08.12.21 möchte ich Sie hiermit informieren:
Zitat aus dem KM-Brief:
“ Gleichwohl verstehen wir den Wunsch mancher Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder Schüler schriftlich angezeigt.
Die Schule … soll der Schülerin oder dem Schüler … für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.“
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, dann beantragen Sie die Beurlaubung bitte schriftlich bis zum Montag, 13.12.21 bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Ulrike Luthardt, Rektorin